Einwilligung zur Datenverarbeitung durch den Betreuten nicht notwendig

AG Altötting, Beschluss vom 04.06.2018, XVII 0266/05  [externer Link]

"Der Betreuer hat die Erweiterung der rechtlichen Betreuung beantragt mit dem Ziel, einen weiteren Betreuer zu bestellen, der ihm - dem Betreuer - gegenüber eine Einwilligung zur Datenverarbeitung, die bei seiner Betreuungsführung anfällt (Speicherung und Weitergabe der Daten des Betreuten bei Ämtern, Banken u.a.), abgeben kann.
Eine solche Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich." 

Quelle: https://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/AGAltottingDSGVO.pdf




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